Leistungen

Von der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung bis zur Anfertigung von Körperschaftsteuererklärungen für Kapitalgesellschaften. Sie können Sie sich in jedem steuerlichen Themengebiet und in jeder persönlichen Lebenssituation auf mich als kompetenten Partner verlassen.

  • Einkommensteuererklärungen (EStE) u.a. auch Vortrag von Werbungskosten für Studenten
  • Buchhaltung für Vermietungs- und Verpachtungsobjekte
  • Buchhaltung für Einnahmen-Überschuss-Rechner (EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG) und Bilanzierer (gem. § 4 Abs. 1 EStG u. HGB)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA)
  • Umsatzsteuerjahreserklärungen (UStE)
  • Lohnbuchhaltung
  • Grundsteuererklärung zum 01.01.2022 (GrStE)
  • Gewerbesteuererklärungen (GewStE)
  • Körperschaftsteuererklärungen (KStE)
  • Erklärungen zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung
  • Schenkungssteuererklärungen (SchenkStE)
  • Erbschaftsteuererklärungen (ErbStE)
  • Selbstanzeigen gem. § 371 AO
  • Internationales Steuerrecht (IStR), u.a. auch für Arbeitnehmer
  • Stellen von diversen Anträgen: Stundung / Anpassung der Vorauszahlungen / Steuerklassenwechsel für Arbeitnehmer / Erhöhung des lohnsteuerlichen Freibetrages für Arbeitnehmer / Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Existenzgründungsberatung

Gebühren

Gebühren sind für jeden Mandanten ein wichtiger Aspekt bei der Wahl eines kompetenten Steuerberaters. Hierbei werde ich Ihnen diese transparent darlegen und gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberater-Vergütungs-Verordnung (StBVV) abrechnen.

Erstberatung

Die Gebühren der Erstberatung sind in § 21 StBVV geregelt. Für eine Erstberatung berechne ich € 175,00 (netto) zzgl. Auslagen gem. § 16 StBVV.

Steuererklärung

Die Gebühren orientieren sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert der steuerlichen Bezugssache. Generell sind Gebühren abhängig von der Summe der Einkünfte bzw. der errechneten Werbungskosten (= Gegenstandswert), der Komplexität sowie dem Grad des Aufwands (z.B.: Ordnung und Vollständigkeit der Belege).

Buchhaltung

Hier wird laut StBVV eine Zeitgebühr veranschlagt. Mein Stundensatz für Buchhaltungstätigkeiten (Belege sortieren/ kontieren und verbuchen) beträgt € 80,00 (netto) pro Stunde zzgl. Auslagen und liegt daher unter dem durchschnittlichen Kostenniveau in München. Die Gebühr der erstmaligen Einrichtung einer Buchführung beträgt € 175,00 (netto) zzgl. Auslagen pro Betrieb.

Lohnbuchhaltung

Pro Arbeitnehmer und Monat wird eine Gebühr in Höhe von € 17,50 (netto) zzgl. Auslagen erhoben. Diese Gebühr umfasst ebenfalls die monatliche Lohnsteuervoranmeldung (sofern erforderlich). Die erstmalige Einrichtung eines Lohnkontos wird mit € 175,00 (netto) zzgl. Auslagen einmalig abgerechnet. Die Gebühren für die Einrichtung von Lohnbuchhaltungen weiterer Arbeitnehmer und Sondertätigkeiten in dem Zusammenhang mit der Lohnbuchführung erfolgen nach Zeitaufwand.

Einspruch

Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und der Komplexität des Einspruchs. Sie werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Sollte im Vorfeld erkennbar sein, dass ein Einspruch keine Erfolgsaussichten hat oder, dass die voraussichtlichen Gebühren hierfür den Gegenstand des Einspruchs übersteigen, werde ich zuvor mit Ihnen Rücksprache halten.

Prüfung eines Steuerbescheids

Hier werden pauschal € 60,00 (netto) zzgl. Auslagen berechnet. Diese Gebühr wird beispielsweise bei der Prüfung des jährlichen Einkommensteuerbescheides erhoben. Bei zusätzlicher Kirchensteuerpflicht erhöht sich die Pauschale um € 15,00 (netto) zzgl. Auslagen. Sollte der Mandant zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung sowie einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet sein, werden pauschal € 125,00 (netto) zzgl. Auslagen berechnet, da in diesem Fall mehrere Steuerbescheide geprüft werden müssen.

Mittelgebühren gemäß Steuerberatervergütungsverordnung anhand der jeweiligen Mindestgegenstandswerte (StBVV)

Unabhängig von dem Gegenstandswert (= Summe der Einkünfte oder Werbungskosten), stellen folgende Gebühren die Mittelgebühren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgegenstandswerts gem. StBVV dar:

Mittelgebühren für Steuererklärungen mit Mindestgegenstandswert (Auszug)
GebührenpositionGesetzMindest-GegenstandswertFaktor (Mittelgebühr)Gebühren (netto)
Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte§ 24 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 16 StBVV8.000,00 €3/10165,50 €
Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte ohne Ermittlung der Einkünfte§ 24 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 16 StBVV8.000,00 €3/10165,50 €
Körperschaftsteuererklärung§ 24 Abs 1. Nr. 3 i.V.m. § 16 StBVV16.000,00 €4/10286,00 €
Gewerbesteuererklärung§ 24 Abs 1 Nr. 5 i.V.m. § 16 StBVV8.000,00 €3/10165,50 €
Umsatzsteuererklärung§ 24 Abs 1 Nr. 8 i.V.m. § 16 StBVV8.000,00 €4/10214,00 €
Grundsteuererklärung§ 24 Abs 1 Nr. 11a i.V.m. § 16 StBVV25.000,00 €5/10221,50 €
Mittelgebühren für Gewinnermittlungen mit Mindestgegenstandswert (Auszug)
GebührenpositionGesetzMindest-GegenstandswertFaktor (Mittelgebühr)Gebühren (netto)
Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG§ 25 Abs. 1 i.V.m. § 16 StBVV17.500,00 €17,5/30294,75 €
Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung gem. § 4 Abs. 1 EStG§ 35 Abs. 1 Nr. 1a i.V.m. § 16 StBVV3.000,00 €25/10135,00 €
Mittelgebühren für Anlagen zur Einkommensteuererklärung mit Mindestgegenstandswert (Auszug)
GebührenpositionGesetzMindest-GegenstandswertFaktor (Mittelgebühr)Gebühren (netto)
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit gem. § 19 EStG§ 27 Abs. 1 i.V.m. § 16 StBVV8.000,00 €6/20165,50 €
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG§ 27 Abs. 1 i.V.m. § 16 StBVV8.000,00 €6/20165,50 €
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG§ 27 Abs. 1 i.V.m. § 16 StBVV8.000,00 €6/20165,50 €
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus sonstigen Einkünften gem. § 22 – § 23 EStG§ 27 Abs. 1 i.V.m. § 16 StBVV6.000,00 €6/20165,50 €

Wie kann ich als Mandant höheren Gebühren entgegenwirken?

Eine gute Dokumentation steuerlicher Sachverhalte, die Ordnung von Belegen sowie Buchhaltungen und die Einhaltung von Fristen können in hohem Maß zur Vermeidung von weiteren Gebühren beitragen. Hierzu gebe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch weitere Tipps, um Ihre Kosten schmälern zu können.